Standardmässig ist die Zeiterfassung an einem Feiertag gesperrt.
Die Erfassung kann jedoch freigegeben werden, damit trotzdem Zeit erfasst werden kann. Dies ist auch zwingend notwendig, wenn der Feiertag nur einen Teil des Tages umfasst wie z.B. ein halber Tag oder ein früherer Feierabend vor einem Feiertag.
Die Freigabe erfolgt im Feiertagskalender beim entsprechenden Feiertag mit dem Haken "Erfassung offen".
Setzen Sie bei "Erfassung offen" einen Haken, dann ist die Erfassung beim gewählten Feiertag geöffnet.